WAB / 2-Phasen-Kurse
Ausbildung für Neulenker
Alle Neulenker mit einem befristeten Führerausweis auf Probe (3 Jahre Probezeit), unterstehen der obligatorischen Weiterbildungspflicht. Der Weiterausbildungskurs (WAB) dauert 7 Stunden und findet an einem Tag statt. Er wird mit dem eigenen Auto absolviert.
Der WAB-Kurs muss im ersten Jahr nach bestandener Führerprüfung absolviert werden.
(gilt für alle, welche nach dem 1.1.2020 die Führerprüfung bestanden haben)
Neulenker, welche Ihre Führerprüfung vor dem 1.1.2020 bestanden haben, müssen den WAB-Kurs bis spätestens zum Ablaufdatum der Probezeit (s. Führerausweis Punkt 4b) absolviert haben.
VZG
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