Ab 1. Januar 2021
Autofahren mit 17 Jahren möglich
Ab 2021 wird der Lernfahrausweis (Kat. B) bereits für 17-jährige ausgestellt.
Ab 1. Januar 2021 kannst du bereits ab 17 Jahren mit einer geeigneten Begleitperson Auto fahren. Dabei musst du jedoch eine Lernphase von 12 Monaten durchlaufen, bevor du dich zur Führerprüfung anmelden kannst. Das heisst, du hast mehr Zeit Erfahrungen zu sammeln.
Wir empfehlen dir, zu Beginn oder zwischendurch bei uns professionelle Grundlagen zu erwerben, damit du dieses Wissen bei deinen Privatfahrten vertiefen kannst.
Alle, die den Lernfahrausweis vor dem zurückgelegten 20. Lebensjahr erwerben, müssen die 12-monatige Lernphase durchlaufen (d.h. sie müssen den Lernfahrausweis seit mindestens 1 Jahr besitzen, um zur praktischen Führerprüfung zugelassen zu werden.
Übergangsregelung:
Für den Jahrgang 2002:
- fahren ab 17 Jahren nicht möglich
- können ab 18 Jahren Lernfahrausweis erwerben
- bei Lernfahrausweis vor 1. Januar 2021 keine obligatorische Lernphase
Für Jahrgang 2003:
- fahren ab 17 Jahren möglich
- können ab 1. Januar 2021 den Lernfahrausweis erwerben
- Lernfahrausweis vor 1. Januar 2022 keine obligatorische Lernphase (Prüfung ab 18. Geburtstag möglich)
Ab Jahrgang 2004 gilt Gesetz:
- fahren ab 17 Jahren möglich
- durchlaufen der obligatorischen Lernphase