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Weitere Informationen
WAB / 2-Phasen

Du hast den WAB absolviert:

Nach Bestehen der dreijährigen Probezeit bekommst du automatisch den definitiven Führerausweis von deinem Strassenverkehrsamt zugeschickt.

Du absolvierst den WAB Kurs nicht:

Bei einer Kontrolle kann dich die Polizei büssen (bis CHF 300.00). Nach Ablauf der Probezeit von 3 Jahren wird der Ausweis ungültig - du fährst ab dann also ohne gültigen Führerausweis. 

Kat. A1 Kurse für Motorrad-/Rollerfahrer
50 ccm Mindestalter 16 Jahre

Du hast einen Führerausweis-Entzug (LA auf Probe):

Muss der Führerausweis auf Probe wegen einer Widerhandlung entzogen werden, so verlängert sich die Probezeit um 1 Jahr. Bei einer Verlängerung der Probezeit muss ein bereits besuchter Kurstag nicht wiederholt werden. 

 

Bei einer zweiten Widerhandlung, die zu einem Fahrausweisentzug führt, wird der Führerausweis auf Probe annulliert. Nach einer Annullierung darfst du keine Motorfahrzeuge mehr führen.

Ein neuer Lernfahrausweis kann frühestens nach einem Jahr (ab Begehen der Widerhandlung) mit einem positiven, verkehrspsychologischen Gutachten beantragt werden. 

WAB Kurse für Autofahrer

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