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Ab 1. Januar 2021

Regelung für den Töffausweis

 

In Zukunft muss für jede höhere Kategorie eine Prüfung absolviert werden. Es werden, egal für welche Kategorie, 12 Stunden Grundschulung vorausgesetzt. Einmal absolviert, bleibt die Grundschulung dafür für jede weitere Kategorie gültig.

Kategorie A1 - ab 15 Jahren

Motorräder/Roller mit Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, max. 50 ccm oder 4 kW:
12 Stunden Grundschulung für Einsteiger - praktische Prüfung

Kategorie A1 - ab 16 Jahren

Motorräder/Roller bis 125 ccm und max. 11 kW (15 PS):
12 Stunden Grundschulung für Einsteiger - praktische Prüfung

Inhaber der Kat. B: Grundschulung, ohne praktische Prüfung 

Kategorie A - ab 18 Jahren

Motorräder/Roller bis 35 kW (48 PS) und max. 0.2 kW pro kg:
12 Stunden Grundschulung für Einsteiger - praktische Prüfung für alle

Kategorie A - ab 20 Jahren

Motorrräder/Roller über 35 kW (48 PS) und mehr als 0.2 kW pro kg:
Zwingend 2 Jahre Fahrpraxis Kategorie A bis 35 kW (mit bestandener praktischer Prüfung).
- Praktische Prüfung für alle

Ab 25 Jahre kein Direkteinstieg mehr

 

 

Sonderregelung:

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) verlängert die Frist für den altrechtlichen Erwerb des Führerausweises Kat. A beschränkt bis zum 30. Juni 2021.

Die Regelung gilt jedoch nur für all jene, die bis zum 1. Januar 2021 im Besitz eines gültigen Lernfahrausweises sind

Nothelferkurs - dein erster Schritt

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