Ab 1. Januar 2021
Regelung für den Töffausweis
In Zukunft muss für jede höhere Kategorie eine Prüfung absolviert werden. Es werden, egal für welche Kategorie, 12 Stunden Grundschulung vorausgesetzt. Einmal absolviert, bleibt die Grundschulung dafür für jede weitere Kategorie gültig.
Kategorie A1 - ab 15 Jahren
Motorräder/Roller mit Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, max. 50 ccm oder 4 kW:
12 Stunden Grundschulung für Einsteiger - praktische Prüfung
Kategorie A1 - ab 16 Jahren
Motorräder/Roller bis 125 ccm und max. 11 kW (15 PS):
12 Stunden Grundschulung für Einsteiger - praktische Prüfung
Inhaber der Kat. B: Grundschulung, ohne praktische Prüfung
Kategorie A - ab 18 Jahren
Motorräder/Roller bis 35 kW (48 PS) und max. 0.2 kW pro kg:
12 Stunden Grundschulung für Einsteiger - praktische Prüfung für alle
Kategorie A - ab 20 Jahren
Motorrräder/Roller über 35 kW (48 PS) und mehr als 0.2 kW pro kg:
Zwingend 2 Jahre Fahrpraxis Kategorie A bis 35 kW (mit bestandener praktischer Prüfung).
- Praktische Prüfung für alle
Ab 25 Jahre kein Direkteinstieg mehr
Sonderregelung:
Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) verlängert die Frist für den altrechtlichen Erwerb des Führerausweises Kat. A beschränkt bis zum 30. Juni 2021.
Die Regelung gilt jedoch nur für all jene, die bis zum 1. Januar 2021 im Besitz eines gültigen Lernfahrausweises sind